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Nein! Nach dem deutschen Urheberrecht ist geistiges
Eigentum grundsätzlich geschützt. Im
Streitfall gilt es nur nachzuweisen, dass der
entsprechende Künstler auch der Urheber ist
- und das lässt sich meistens leicht beweisen.
Mit einer GEMA-Mitgliedschaft beauftragt ihr nur
diese Gesellschaft, für eure Rechte am geistigen
Werk Gebühren einzufordern. Das lohnt sich
allerdings erst bei zu erwatenden großen
Plattenverkäufen oder Airplay. Ist dies nicht
zu erwarten, so zahlt ihr für die GEMA-Mitgliedschaft
oft mehr als ihr bekommt - denn ihr müsst
bei einer GEMA-Mitgliedschaft die gesamte Bürokratie
dieses Ladens mitfinanzieren - und wer sich schon
einmal mit der GEMA beschäftigt hat, der
weiß, wovon ich rede....
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