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Oftmals wird behauptet, dass man Samples bis
zu einer Länge von 5 Sekunden ungefragt nutzen
kann. Das ist schlichtweg falsch! Bei jedem fremden
Sample, das man in seiner Produktion benutzt,
muss man den Autor des Samples um Erlaubnis fragen
und gegebenenfalls Tantiemen zahlen, auch wenn
das Sample noch so kurz ist. Ausschlaggebend ist
die Erkennbarkeit des fremden Samples. Wenn ihr
jetzt denkt, "das merkt doch eh keiner",
dann liegt ihr falsch! Ich habe schon oft meine
Samples anderen Musikern zur Verfügung gestellt
und sie dann in den fertigen Remixen sofort wiedererkannt!
Probiert es selber aus! Also, wo kein Kläger
ist, da gibt´s keinen Stress; wenn es dann
aber dennoch Stress gibt, dann richtig! Deshalb
führen auch alle bekannten Plattenfirmen
und Verlage, insbesondere bei elektronischer Musik,
ein so genanntes "Sample-Clearing" durch,
bei dem für alle im Stück verwendeten
Samples bei deren Autoren Anfragen vollzogen und
die nötigen Tantiemen gezahlt werden. Gleiches
gilt für Sample-CD´s. Nur wenn man
die entsprechenden Lizenzen für die Samples
erstanden hat, darf man sie auch in seinen Produktionen
verwenden. Bei vielen Anbietern ist die Regelung
so gestrickt, dass man neben dem Erwerb der Sample-CD
auch noch deren Erstkäufer, also der Lizenznehmer
(Nachweis ist die Kaufquittung) sein muss. Da
hilft es nichts, wenn man die CD gebraucht gekauft
hat. Also aufgepasst!
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