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FAQ - Archiv

Ich habe in meiner Produktion fremde Samples benutzt - Wieviel Sekunden davon darf ich offiziell verwenden?

Oftmals wird behauptet, dass man Samples bis zu einer Länge von 5 Sekunden ungefragt nutzen kann. Das ist schlichtweg falsch! Bei jedem fremden Sample, das man in seiner Produktion benutzt, muss man den Autor des Samples um Erlaubnis fragen und gegebenenfalls Tantiemen zahlen, auch wenn das Sample noch so kurz ist. Ausschlaggebend ist die Erkennbarkeit des fremden Samples. Wenn ihr jetzt denkt, "das merkt doch eh keiner", dann liegt ihr falsch! Ich habe schon oft meine Samples anderen Musikern zur Verfügung gestellt und sie dann in den fertigen Remixen sofort wiedererkannt! Probiert es selber aus! Also, wo kein Kläger ist, da gibt´s keinen Stress; wenn es dann aber dennoch Stress gibt, dann richtig! Deshalb führen auch alle bekannten Plattenfirmen und Verlage, insbesondere bei elektronischer Musik, ein so genanntes "Sample-Clearing" durch, bei dem für alle im Stück verwendeten Samples bei deren Autoren Anfragen vollzogen und die nötigen Tantiemen gezahlt werden. Gleiches gilt für Sample-CD´s. Nur wenn man die entsprechenden Lizenzen für die Samples erstanden hat, darf man sie auch in seinen Produktionen verwenden. Bei vielen Anbietern ist die Regelung so gestrickt, dass man neben dem Erwerb der Sample-CD auch noch deren Erstkäufer, also der Lizenznehmer (Nachweis ist die Kaufquittung) sein muss. Da hilft es nichts, wenn man die CD gebraucht gekauft hat. Also aufgepasst!

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